Serie

Kunden gewinnen, betreuen und Umsätze steigern mit einem Newsletter – Teil 6

21.April 2023

11.04.2023: Teil 1 Bedeutung von Newslettern für Unternehmen // Definitionen und Arten von Newslettern (Direkt zum 1.Teil)

13.04.2023: Teil 2 Vorteile eines Newsletters für Unternehmen ( Direkt zum 2.Teil)

15.04.2023: Teil 3 Aufbau eines Newsletters ( Direkt zum 3. Teil)

17.04.2023: Teil 4 Inhalte eines Newsletters ( Direkt zum 4.Teil)

19.04.2023: Teil 5 Erfolgsfaktoren für einen erfolgreichen Newsletter ( Direkt zum 5.Teil)

21.04.2023: Teil 6 Rechtliche Aspekte von Newslettern

26.04.2023: Teil 7 Gewinnung von Abonnenten // Fazit und Ausblick (Direkt zum 7.Teil)

Rechtliche Aspekte von Newslettern

Newsletters sind ein effektives Marketinginstrument für Unternehmen, um Kunden und Interessenten über Neuigkeiten, Angebote und Veranstaltungen zu informieren. Jedoch müssen bei der Erstellung und Versendung von Newslettern einige rechtliche Aspekte beachtet werden. Dieser Beitrag soll einen umfassenden Überblick über die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen für Newsletter in Deutschland geben. Es werden insbesondere das Datenschutzrecht, das Telemediengesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb behandelt.

Datenschutzrecht

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die DSGVO ist die zentrale Datenschutzregelung in der Europäischen Union und hat auch für Newsletter erhebliche Auswirkungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie zum Beispiel E-Mail-Adressen, muss gemäß den Vorgaben der DSGVO erfolgen. Dabei sind insbesondere die folgenden Aspekte zu beachten:

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist gemäß Art. 6 DSGVO erforderlich. Bei Newslettern ist die Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) die häufigste Rechtsgrundlage. Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und eindeutig erfolgen, wobei das Double-Opt-In-Verfahren empfohlen wird.

Informationspflichten

Gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sind Verantwortliche verpflichtet, die betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren. Dies umfasst beispielsweise Informationen über den Zweck der Verarbeitung, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer und die Betroffenenrechte.

Betroffenenrechte

Betroffene Personen haben gemäß DSGVO verschiedene Rechte, wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Newsletter-Versender müssen sicherstellen, dass diese Rechte gewährleistet sind.

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das BDSG ist das deutsche Datenschutzgesetz, das die DSGVO konkretisiert und ergänzt. Soweit die DSGVO Regelungsspielräume lässt, können hier zusätzliche oder abweichende Bestimmungen gelten. Für Newsletter sind insbesondere die Regelungen zur Auftragsverarbeitung nach § 62 BDSG zu beachten, wenn ein externer Dienstleister für den Versand eingesetzt wird.

Telemediengesetz (TMG)

Das TMG regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. Hierbei sind vor allem die Bestimmungen zur Anbieterkennzeichnung (Impressum) nach § 5 TMG und zur Einwilligung in den Empfang von Werbung per E-Mail nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG relevant.

Anbieterkennzeichnung (Impressum)

Gemäß § 5 TMG sind Anbieter von Telemedien, zu denen auch Newsletter gehören, verpflichtet, bestimmte Informationen über den Anbieter bereitzustellen. Dieses Impressum sollte leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Im Falle von Newslettern ist es ratsam, einen Link zum Impressum in jeder E-Mail-Ausgabe einzufügen. Das Impressum muss unter anderem folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Anbieters
  • Vertretungsberechtigte Personen (z.B. Geschäftsführer)
  • Kontaktinformationen wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Handelsregister- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls zutreffend
  • Berufsrechtliche Angaben, falls zutreffend

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Das UWG regelt den Schutz vor unlauteren geschäftlichen Handlungen und ist insbesondere im Zusammenhang mit werblichen Newslettern relevant. Die wichtigsten Aspekte sind hier das Verbot unzumutbarer Belästigung und die Regelungen zur Einwilligung in den Empfang von Werbung per E-Mail.

Verbot unzumutbarer Belästigung

Gemäß § 7 Abs. 1 UWG ist eine geschäftliche Handlung, die eine unzumutbare Belästigung darstellt, unlauter. Eine unzumutbare Belästigung liegt insbesondere vor, wenn der Empfänger Werbung per E-Mail erhält, ohne dass er zuvor ausdrücklich eingewilligt hat (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG).

Einwilligung in den Empfang von Werbung per E-Mail

Um die Anforderungen des UWG zu erfüllen, sollten Versender von werblichen Newslettern sicherstellen, dass sie eine ausdrückliche Einwilligung der Empfänger einholen. Wie bereits unter Punkt 1.1.1. erwähnt, wird das Double-Opt-In-Verfahren empfohlen, um eine wirksame Einwilligung nachzuweisen. Zudem sollte der Versender die Möglichkeit bieten, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, beispielsweise durch einen Abmelde-Link in jedem Newsletter.

Fazit

Die Erstellung und der Versand von Newslettern unterliegen verschiedenen rechtlichen Anforderungen. Um rechtliche Risiken zu minimieren, sollten Versender insbesondere die Vorgaben der DSGVO, des TMG und des UWG beachten. Eine sorgfältige Planung und Umsetzung der Datenschutzanforderungen, der Anbieterkennzeichnung und der Einwilligung in den Empfang von Werbung per E-Mail sind hierbei unerlässlich.